24/7 немедленная помощь 030-412 05 230
Уже трижды в Берлине

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Libitina Bestattungen GmbH


§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Libitina Bestattungen GmbH (nachfolgend „Bestattungsunternehmen“) und dem Auftraggeber. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch das Bestattungsunternehmen.


§ 2 Angebot, Vertragsschluss und Leistungsumfang

  1. Angebote des Bestattungsunternehmens sind freibleibend. Ein verbindlicher Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots, der Unterzeichnung eines schriftlichen Auftrags oder eines Vorsorgevertrages durch den Auftraggeber zustande.
  2. Wird dem Bestattungsunternehmen nach Vertragsschluss bekannt, dass die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers nicht gegeben ist oder nachträglich entfällt, ist das Bestattungsunternehmen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern der Auftraggeber nicht zur Zug-um-Zug-Leistung oder zur Stellung einer angemessenen Sicherheit bereit ist.
  3. Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
  4. Der Leistungsumfang richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Leistungen sowie den zur Durchführung der Bestattung erforderlichen Fremdleistungen. Nachträglich zusätzlich beauftragte oder objektiv notwendige Leistungen, die im Interesse des Auftraggebers liegen, werden gesondert berechnet. Auslagen werden in der tatsächlich entstandenen Höhe weiterberechnet.
  5. Gegenstand des Auftrags ist in der Regel die Erledigung aller standesamtlichen Formalitäten, die hygienische und kosmetische Versorgung der Verstorbenen sowie sämtliche Leistungen, die zur würdevollen Aufbewahrung, offenen Aufbahrung und Abschiednahme unter hygienischen und ästhetischen Gesichtspunkten erforderlich sind. Hierzu zählen insbesondere das fachgerechte Verschließen von Mund, Augen, Körperöffnungen sowie Zugängen medizinischer Hilfsmittel, die Reinigung und Desinfektion.
  6. Mit Auftragserteilung bevollmächtigt der Auftraggeber das Bestattungsunternehmen, gegenüber Behörden – insbesondere Standesämtern – Erklärungen abzugeben, Unterlagen einzureichen sowie Urkunden entgegenzunehmen. Der Auftraggeber versichert, zur Auftragserteilung berechtigt zu sein, und überträgt dem Bestattungsunternehmen das Totenfürsorgerecht.
  7. Das Bestattungsunternehmen ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen Dritte zu beauftragen. Die Leistungserbringung kann filialübergreifend erfolgen, unabhängig davon, an welchem Standort der Vertrag geschlossen wurde. Die Beauftragung kann als Eigen- oder Fremdgeschäft erfolgen. Der Auftraggeber erteilt hierfür entsprechende Vollmacht und stellt das Bestattungsunternehmen ausdrücklich von den Beschränkungen des § 181 BGB frei.

§ 3 Widerrufsbelehrung für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge

  1. Der Auftraggeber hat das Recht, einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
  2. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
  3. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber das Bestattungsunternehmen mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung.
  4. Im Falle eines wirksamen Widerrufs erstattet das Bestattungsunternehmen alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Zugang der Widerrufserklärung. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde.
  5. Verlangt der Auftraggeber ausdrücklich, dass das Bestattungsunternehmen vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt, so ist ein angemessener Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erbrachten Leistungen im Verhältnis zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Leistungen entspricht.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vereinbarten Preise.
  2. Sofern für einzelne Leistungen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung noch kein Preis vereinbart wurde, werden angemessene und ortsübliche Preise berechnet.
  3. Rechnungen sind mit Zugang sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang auf dem angegebenen Konto.
  4. Bei Zahlungsverzug ist das Bestattungsunternehmen berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Für weitere Mahnungen können pauschal jeweils 5,00 € berechnet werden.
  5. Das Bestattungsunternehmen ist berechtigt, eine Vorauszahlung bis zur Höhe des voraussichtlichen Rechnungsbetrages zu verlangen. In diesem Fall ist die Zahlung innerhalb von zwei Werktagen zu leisten.
  6. Die Entgegennahme von Versicherungsscheinen, Sterbegeldversicherungen oder sonstigen Wertdokumenten sowie die Geltendmachung entsprechender Leistungen erfolgt ausschließlich im Auftrag und auf Rechnung des Auftraggebers und wirkt nicht schuldbefreiend. Eingehende Leistungen dürfen mit offenen Vergütungsansprüchen verrechnet werden.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis Eigentum des Bestattungsunternehmens.


§ 6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur berechtigt, soweit sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis stammt.


§ 7 Leistungszeit

Vereinbarte Termine und Zeitangaben stellen grundsätzlich voraussichtliche Zeitfenster dar, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich ein verbindlicher Fixtermin vereinbart wurde. Das Bestattungsunternehmen ist bemüht, die vereinbarten Zeitangaben einzuhalten. Verzögerungen, die auf behördliche Vorgaben, Abläufe von Friedhöfen oder Krematorien, höhere Gewalt oder sonstige vom Bestattungsunternehmen nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen sind, begründen keine Schadensersatzansprüche. Gesetzlich zwingende Haftungstatbestände bleiben unberührt.


§ 8 Gewährleistung

  1. Geringfügige, handelsübliche Abweichungen in Farbe, Form oder Ausführung stellen keinen Mangel dar, sofern sie den Vertragsgegenstand in seiner Funktion nicht wesentlich beeinträchtigen.
  2. Mängel werden nach Wahl des Bestattungsunternehmens durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Ist dies nicht möglich oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden, tritt eine angemessene Minderung an die Stelle.
  3. Offensichtliche Mängel an Bestattungsartikeln, insbesondere an Sarg oder Urne, sind innerhalb einer Woche nach der Beisetzung schriftlich anzuzeigen.
  4. Bei Umbettungen ist jeglicher Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen.

§ 9 Urheber- und Nutzungsrechte an Bildmaterial

Der Auftraggeber versichert, über die erforderlichen Urheber- oder Nutzungsrechte an überlassenen Fotos oder Bilddateien zu verfügen. Der Auftraggeber gestattet dem Bestattungsunternehmen, dieses Material im Rahmen der beauftragten Leistungen zu bearbeiten, zu vervielfältigen und an Dritte, insbesondere Medien, weiterzugeben.


§ 10 Kündigung

Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vor vollständiger Auftragserfüllung oder wird die Durchführung der Bestattung aus Gründen unmöglich, die der Auftraggeber zu vertreten hat, ist das Bestattungsunternehmen berechtigt, eine pauschale Vergütung in Höhe von 20 % der Gesamtauftragssumme zu verlangen. Der Auftraggeber kann nachweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.


§ 11 Haftung

Das Bestattungsunternehmen haftet ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist unabhängig vom Rechtsgrund auf die Höhe der vertraglich geschuldeten Vergütung begrenzt. Mitfahrten in Bestattungsfahrzeugen sowie sonstige Beförderungen erfolgen auf eigene Gefahr. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Mitfahrende hierüber zu informieren.


§ 12 Datenschutz

Das Bestattungsunternehmen erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Details finden Sie in der Datenschutzerklärung auf der Website.


§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, sofern gesetzlich zulässig.


§ 14 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.