Checkliste Sterbefall

Was tun, wenn jemand verstirbt
Der Tod eines nahestehenden Menschen kommt oft plötzlich – selbst dann, wenn man sich innerlich darauf vorbereitet hat. In diesem Moment steht für viele Angehörige alles still. Trauer, Schock und Hilflosigkeit wechseln sich ab, während gleichzeitig unzählige Fragen im Raum stehen: Was muss ich jetzt tun? Welche Schritte sind wichtig? Und was kann vielleicht noch warten?
Gerade in den ersten Stunden nach einem Todesfall fühlen sich viele Menschen überfordert. Entscheidungen müssen getroffen werden, obwohl der Kopf kaum klar denken kann. Deshalb ist es wichtig, eine ruhige Orientierung zu haben, die Schritt für Schritt durch diese schwierige Situation führt.
Um Ihnen in dieser Phase Halt zu geben, stellen wir Ihnen eine übersichtliche
Checkliste zur Verfügung, die Ihnen hilft, die ersten notwendigen Schritte im Sterbefall einzuordnen. Dabei unterscheiden wir bewusst zwischen einem Todesfall im Krankenhaus und einem Todesfall außerhalb des Krankenhauses, da sich der Ablauf in diesen Situationen unterscheidet.
Zusätzlich erhalten Sie eine Übersicht der wichtigsten Dokumente, die im Todesfall benötigt werden. So wissen Sie, was bereitliegen sollte und welche Unterlagen im weiteren Verlauf wichtig werden. Unser Ziel ist es, Ihnen in einer emotional belastenden Zeit Sicherheit zu geben, Orientierung zu schaffen und Ihnen das Gefühl zu vermitteln, nicht allein zu sein.
Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen – alles andere lässt sich Schritt für Schritt regeln.
Im Krankenhaus verstorben oder durch Polizei abgeholt
Verstirbt ein Angehöriger im Krankenhaus oder wird der Todesfall zunächst durch die Polizei aufgenommen, fühlen sich viele Familien besonders verunsichert. In dieser Situation ist es wichtig zu wissen, dass die Abholung der verstorbenen Person nicht sofort erfolgen kann. Krankenhäuser benötigen in der Regel ein bis zwei Tage, bis alle formalen Schritte abgeschlossen und die Freigabe erteilt ist. Bei einer polizeilichen Beschlagnahmung muss zusätzlich die Freigabe der Staatsanwaltschaft abgewartet werden.
Gerade diese Wartezeit ist für Angehörige oft schwer auszuhalten. Viele Fragen bleiben unbeantwortet, während die Trauer bereits sehr präsent ist. In dieser Phase ist es hilfreich, frühzeitig Kontakt aufzunehmen, um Orientierung und Sicherheit zu gewinnen. Sobald Sie uns kontaktieren, vereinbaren wir gemeinsam einen Termin und besprechen alles in Ruhe – ohne Zeitdruck und mit dem nötigen Raum für Ihre Fragen.
Wir unterstützen Sie dabei, die erforderlichen Formulare auszufüllen, erklären Ihnen die nächsten Schritte verständlich und übernehmen anschließend die komplette Organisation. Ob im weiteren Verlauf eine Feuerbestattung oder eine Erdbestattung gewünscht ist, entscheiden Sie in aller Ruhe. Einen Überblick über unser Selbstverständnis und unsere Begleitung finden Sie auch auf unserer Startseite.
Für die Organisation benötigen wir lediglich einige originale Dokumente, abhängig vom Familienstand der verstorbenen Person. Eine Übersicht finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Unser Ziel ist es, Ihnen in dieser besonderen Situation Sicherheit zu geben und Ihnen so viel Last wie möglich abzunehmen.
zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung / Hospiz verstorben
Verstirbt ein Mensch zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung beziehungsweise einem Hospiz, ist die Situation für Angehörige oft besonders belastend. Neben der Trauer entsteht häufig Unsicherheit darüber, was nun als Nächstes zu tun ist. Der Ablauf unterscheidet sich hier etwas von einem Todesfall im Krankenhaus, lässt sich jedoch mit ruhigen, klaren Schritten gut bewältigen.
Findet der Sterbefall in einer Pflegeeinrichtung oder in einem Hospiz statt, übernimmt das geschulte Personal vor Ort in der Regel die ersten notwendigen Maßnahmen. Dazu gehört auch die Organisation der ärztlichen Feststellung des Todes, sodass anschließend alles Weitere in Ruhe geplant werden kann.
Tritt der Todesfall jedoch zu Hause ein, ist etwas mehr Aufmerksamkeit erforderlich. Da vor Ort keine Kühlmöglichkeiten vorhanden sind, sollte zeitnah gehandelt werden. Bitte kontaktieren Sie zunächst den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117, damit ein Arzt kommt und den Tod offiziell feststellt. Erst nachdem der Totenschein ausgestellt wurde, kann die weitere Organisation beginnen.
Warten Sie in dieser Zeit in Ruhe auf den Arzt. Es ist nicht notwendig, sofort Entscheidungen zu treffen. Sobald der Totenschein vorliegt, können die nächsten Schritte gemeinsam geplant werden. Auch hier benötigen wir – abhängig vom Familienstand der verstorbenen Person – einige originale Dokumente, die für die weiteren Formalitäten erforderlich sind.
Unser Anliegen ist es, Ihnen in dieser Situation Sicherheit zu geben und Sie Schritt für Schritt zu begleiten, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Abschied nehmen.
Checkliste Sterbefall – benötigte Dokumente
Je nach letztem Familienstand werden unterschiedliche Dokumente für die Sterbeurkunde benötigt. Vom Standesamt werden nur originale Dokumente anerkannt, die Sie nach der Beurkundung zurück erhalten (außer Personalausweis und ggf. Krankenkassenkarte)
Diese Dokumente benötigen wir bei folgenden Familienständen:
Ledig
- Personalausweis
- Geburtsurkunde im Original
- Personalausweis- oder Passkopie Auftraggeber/in
verheiratet
- Personalausweis
- Geburtsurkunde im Original
- Eheurkunde im Original
- Personalausweis- oder Passkopie Auftraggeber/in
geschieden
- Personalausweis
- Geburtsurkunde im Original
- Eheurkunde im Original
- Scheidungsurteil mit Rechtskraft
- Personalausweis- oder Passkopie Auftraggeber/in
verwitwet
- Personalausweis
- Geburtsurkunde im Original
- Eheurkunde im Original
- Sterbeurkunde des Ehepartners
- Personalausweis- oder Passkopie Auftraggeber/in
Für Personen die im Ausland geboren sind, dort geheiratet haben oder im Ausland getrennt wurden gelten eventuell weitere Dokumente als Voraussetzung und es werden beeidigte Übersetzungen benötigt.
In unserem Grundpreis ist die Abmeldung der Krankenkasse und der Rentenversicherung enthalten. Dafür benötigen wir lediglich die Krankenkassenkarte und die Rentenversicherungsnummer.
